Schuleinschreibung
Schuleinschreibung
Ein Kind ist mit 1. September nach Vollendung des 6. Lebensjahres schulpflichtig. In Wien können Sie Ihr Kind in der Volksschule Ihrer Wahl anmelden.
Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in die Volksschule liegt bei der Bildungsdirektion.
Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in die Volksschule liegt bei der Bildungsdirektion.